Kosten des PSA-Tests
Der PSA-Test ohne begründeten Verdacht auf Prostatakrebs gehört (im Gegensatz zur digitalen-rektalen Untersuchung) nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Er wird durch den Arzt als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL*) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, das heißt, die Kosten des Tests müssen vom Patienten selbst getragen werden. Er erhält darüber eine Rechnung. Eine Kassenleistung erfolgt nur bei deutlicher Prostata-Vergrößerung und/oder einem Nachweis von Knoten bei der Tastuntersuchung. Für die reine Früherkennungsuntersuchung in der urologischen Praxis fällt keine Praxisgebühr an.
Folgende Richtlinien müssen von Seiten des Arztes eingehalten werden: Der Arzt muss über die Kosten, positive und negative Untersuchungsergebnisse, die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen wie Biopsie und die Behandlungsmaßnahmen sowie deren Risiken aufklären und eine ordnungsgemäße Rechnung stellen.
(*Individuelle Gesundheitsleistungen sind solche ärztlichen Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören, die dennoch vom Patienten nachgefragt werden und ärztlich empfehlenswert oder ärztlich vertretbar sind. Hierzu gehört die PSA-Bestimmung.)

