Seltene Sonderfälle

SONDERFALL 1: Positive (tumorbefallene) Lymphknoten bei der Operation

Im Allgemeinen werden bei der Operation zunächst die der Prostata und Harnblase benachbarten Lymphknoten entfernt. Die Lymphknoten können im Bedarfsfall in einer so genannten Schnellschnitt-Untersuchung (mikroskopische Untersuchung) während der Operation durch einen Pathologen beurteilt werden. Trotz sorgfältiger Voruntersuchungen kann es sein, dass innerhalb der Lymphknoten Krebszellen zu finden sind. Bei einem Krebsbefall der Lymphknoten ist der Tumor nicht mehr auf die Prostata organbegrenzt, sondern hat Absiedlungen (Metastasen) gebildet. Ein ausgeprägter Befall der Lymphknoten mit Tumorzellen kann ein Grund sein, das geplante operative Vorgehen zu ändern und von der Prostataentfernung Abstand zu nehmen. Möglicherweise kann es in dieser Situation für Sie günstiger sein, dass eine andere Behandlung, z.B. eine Hormonentzugsbehandlung, eingeleitet wird. Eine solche Hormonentzugstherapie ist medikamentös durchführbar (Depotspritzen, ggf. Tabletten). Sie kann aber auch operativ durch Ausschälung des hormonproduzierenden Hodengewebes erfolgen. Die Die operative Ausschälung des hormonproduzierenden Hodengewebes (sog. subkapsuläre Orchiektomie) kann in der gleichen Narkose erfolgen, falls Sie sich für diese Therapieform entscheiden. Für den Fall, dass die Lymphknoten krebsbefallen sind, bitten wir Sie ggf. vor der geplanten Operation zu überlegen, ob eine Ausschälung des Hodengewebes durchgeführt werden sollte oder ob Sie eine medikamentöse Therapie bevorzugen.

Bei einem in der Operation festgestellten Krebsbefall der Lymphknoten kann es aber auch möglich sein, dass durch die Entnahme der befallenen Lymphknoten alle bösartigen Absiedlungen (Krebszellen in den Lymphknoten) mit entfernt werden. Die Wahrscheinlichkeit hierfür steigt, wenn von den entnommenen Lymphknoten beispielsweise nur ein einziger oder sehr wenige krebsbefallen sind oder die bösartigen Absiedlungen in den Lymphknoten sehr klein sind („Mikrometastasen“). Unter der Annahme, dass sonst keine weiteren Krebsabsiedlungen im Körper vorhanden sind, wird dann die radikale Prostataentfernung wie geplant durchgeführt. Eine vollständige Heilung durch die radikale Prostatektomie einschließlich der vollständigen Lymphknotenentfernung ist hierbei prinzipiell möglich.

SONDERFALL 2: Negative (tumorfreie) Lymphknoten, jedoch lokal nicht mehr operables Prostatakarzinom

Äußerst selten kommt es vor, dass trotz aller Voruntersuchungen die örtliche Ausdehnung des Prostatakarzinoms vor der Operation nicht abschließend beurteilt werden kann. Daher kann es möglich sein, dass trotz krebsfreier Lymphknoten die radikale Entfernung der Prostata nicht erfolgt, da diese wegen eines organüberschreitenden Wachstums des Prostatakarzinoms nicht zielführend im Sinne einer vollständigen Heilung ist. Ist ein Prostatakrebs auf Grund seiner Größe nicht mehr operabel und sind keine Tochtergeschwülste in den Lymphknoten bzw. anderen Organen vorhanden, gibt es prinzipiell drei Therapiemöglichkeiten:

  • die Hormonentzugstherapie als Systemtherapie,
  • die Bestrahlungstherapie als Lokaltherapie mit der Absicht, den örtlichen Befund in der Prostata zu behandeln,
  • oder ggf. eine Kombinationstherapie aus beidem.

Das Prinzip der Stahlentherapie beruht auf der zellzerstörenden Wirkung energiereicher Strahlen. Diese Strahlen können entweder von außen durch eine äußere Strahlenquelle (sog. externe Radiotherapie) oder durch in die Prostata eingebrachte Strahlenkörper (sog. Interstitielle Strahlentherapie) angewandt werden. Bei der HDR-Brachytherapie (Afterloading) werden von innen Hohlnadeln unter Ultraschallkontrolle in die Prostata eingeführt, mit einer Strahlenquelle beladen und nach erfolgter Bestrahlung wieder entfernt. Diese HDR-Brachytherapie wird häufig mit einer äußeren Bestrahlung kombiniert.

Durch die modernen Verfahrensweisen ist die Strahlentherapie für den Patienten nur wenig belastend. Es kommt nur selten zu einer Inkontinenz und nur in etwa der Hälfte der Fälle zu einer Störung der Erektionsfähigkeit. Als Nebenwirkungen dieser Methode kann es jedoch zu Strahlenschäden am Enddarm und der Blase kommen, die sich als Blutungen aus dem Analkanal und/ oder Durchfälle oder durch eine Reizblasensymptomatik bemerkbar machen.

Sollte es nach anfänglichem Therapieerfolg durch die Strahlentherapie später zu einem Voranschreiten des Krebses kommen, kann dann in zweiter Linie die Hormonentzugstherapie nachgeschaltet werden. Der Vorteil ist, dass neben einer lokalen Krebsverkleinerung durch die Bestrahlung dem Patienten zunächst mit einer bis zu 50%igen Wahrscheinlichkeit die Potenz (spontane Erektionsfähigkeit) erhalten werden kann. Häufig wird die Hormontherapie auch begleitend zur Strahlentherapie durchgeführt. Ihr behandelnder Arzt wird Sie in Bezug auf die einzelnen Behandlungsmöglichkeiten vorher ausführlich beraten.

SONDERFALL 3: Positive (tumorbefallene) chirurgische Absetzungsränder

Durch die Untersuchung des Operationspräparates lässt sich feststellen, ob mit der radikalen Entfernung der Prostata und der anhängenden Gebilde das Prostatakarzinom ganz aus dem Körper entfernt wurde. Diese so genannte histologische Begutachtung des Operationspräparates wird durch einen Pathologen durchgeführt und nimmt bei entsprechender Sorgfalt mehrere Tage in Anspruch. Durch spezielle Färbungen und mikroskopische Untersuchungen kann die Ausdehnung des Prostatakarzinoms im Operationspräparat bestimmt werden. Sollte das Prostatakarzinom die Prostatakapsel als Organgrenze überschritten haben und die chirurgischen Absetzungsränder erreichen, so ist zu überlegen, ob zur Sicherheit eine zusätzliche örtliche Bestrahlung des Operationsgebietes erfolgen sollte. Ob das Vorliegen eines positiven chirurgischen Absetzungsrandes Bedeutung für das Wiederauftreten der Erkrankung an dieser Stelle (Tumorrezidiv) oder die weitere Lebenserwartung hat, ist wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass der Krebs trotz eines so genannten positiven chirurgischen Absetzungsrandes ganz entfernt ist. Es kann jedoch sein, dass im Bereich des Absetzungsrandes noch kleinste Reste des Krebses verblieben sind, die dann durch eine nachfolgende Strahlentherapie zerstört würden. Da Dank moderner Technik die Strahlentherapie mit relativ wenig Nebenwirkungen durchgeführt werden kann, ist die „Sicherheitsnachbestrahlung“ bei positiven Absetzungsrändern und Verdacht auf verbliebenes Krebsgewebe im Operationsgebiet ein sinnvolles Konzept. Eine solche Nachbestrahlung wird ca. acht Wochen nach der Operation begonnen und erfolgt als externe Radiotherapie (Bestrahlung von außen) in mehreren Sitzungen ambulant. Wichtig ist jedoch, dass vor Beginn der lokalen Sicherheitsnachbestrahlung eine ausreichende Kontinenz wiederhergestellt ist, da es andernfalls zu einer neuerlichen Verschlechterung der Funktion des äußeren Schließmuskels kommen kann.

SONDERFALL 4: Der PSA-Wert sinkt nach der radikalen Operation nicht unter die Nachweisbarkeitsgrenze oder steigt wieder an

Einige Wochen nach der Operation wird der PSA-Wert im Rahmen der Tumornachsorge im Verlauf bestimmt. Der PSA-Wert sollte bei Tumorfreiheit unter die Nachweisbarkeitsgrenze abfallen, d.h. nicht mehr nachweisbar sein (PSA< 0,1 ng/ml). Sinkt der PSA-Wert trotz durchgeführter Operation nicht unter die Nachweisbarkeitsgrenze ab oder steigt der PSA-Wert nach der Operation bei mehreren aufeinander folgenden Messungen wieder an, so ist die frühzeitige Durchführung einer Nachbestrahlung (Salvage Strahlentherapie) möglicherweise sinnvoll.