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Behandlung des BPS

Nur anhand der vollständigen Untersuchungsergebnisse können Arzt und Patient gemeinsam das weitere Vorgehen festlegen: Kontrolliertes Zuwarten, medikamentöse Behandlung oder operativer Eingriff.

Natürlich werden vor einer Entscheidung mögliche Komplikationen des BPS wie Schmerzen und Entzündungen behandelt. So kann sich zum Beispiel der Harnfluss verbessern, wenn bei Prostatitis Antibiotika gegeben werden und die Prostata dadurch abschwillt.

Zudem ist festzustellen, ob eine absolute Indikation (zwingender Grund) zur Operation besteht. Als solche gelten folgende Auswirkungen des BPS: Harnweginfekt, akute Harnverhaltung und sichtbare, medikamentös nicht beherrschbare Hämaturie, jeweils bei wiederholtem Auftreten; außerdem erhebliche Behinderung des Harnabflusses, Harnblasensteine, große Ausstülpungen der Harnblasenwand, Erweiterung der oberen Harnwege und Nierenschwäche.

Kontrolliertes Zuwarten (engl. watchful waiting)

Wenn keine absolute Operationsindikation vorliegt, die Restharnmenge unter 100ml beträgt und die Beschwerden gering sind (IPSS unter 8 Punkte), ist eine Behandlung meist nicht nötig. Erforderlich sind aber regelmäßige, etwa halbjährliche Kontrolluntersuchungen, weil der Harnabfluss unbemerkt schlechter werden und die Beschwerden unter Schwankungen zunehmen können.

Medikamentöse Behandlung

Bei mäßigen Beschwerden (IPSS 8-19 Punkte) und einer Restharnmenge über 100ml, aber geringer Behinderung des Harnabflusses durch die Prostata können Medikamente helfen. Sie lindern die Beschwerden, verbessern den Harnabfluss jedoch weniger. Deshalb sind ebenfalls regelmäßige Kontrolluntersuchungen nötig.

Medikamente sind bei BPS nachweislich bis zu 6 Jahre von Nutzen, verzögern also eine Operation. Und sie führen zu weniger unerwünschten Wirkungen. Ob damit jedoch eine Operation zu vermeiden ist oder gar der günstigste Operationszeitpunkt verpasst wird, ist noch nicht bekannt.

Eingesetzt werden hauptsächlich folgende Gruppen von Medikamenten: Phytopharmaka, Alpha-Blocker und 5-alpha-Reduktase-Hemmer. Sie werden im nächsten Abschnitt genauer beschrieben (siehe Medikamente). Eine gleichzeitige Behandlung mit Wirkstoffen aus zwei oder drei dieser Gruppen ist bislang nicht ausreichend untersucht und deshalb kritisch zu sehen.

Operativer Eingriff

Eine Restharnmenge über 100ml und mäßige (IPSS 17-19 Punkte) bis starke Beschwerden (IPSS 20-35 Punkte) sind kein zwingender Grund zur Operation; man sagt, es besteht keine absolute (s.o.), sondern eine relative Operationsindikation. Gleiches gilt für einen maximalen Harnfluss unter 15ml pro Sekunde, eine akute Harnverhaltung und die Zunahme der Beschwerden unter medikamentöser Behandlung.

Eingesetzt werden eine Fülle von Verfahren. Sie unterscheiden sich im Zugangsweg (z.B. durch die Harnröhre), in den verwendeten Instrumenten (z.B. Laser) und in der Art der Beseitigung des Abflusshindernisses (z.B. Abtragung, Aufweitung). Eine Übersicht gibt der übernächste Abschnitt (siehe Operationsverfahren).

Weiterführende wissenschaftliche Informationen finden sich in der aktuellen Leitlinie „Therapie des Benignen Prostata-Syndroms (BPS)“. Sie ist Bestandteil der Leitlinien der Deutschen Urologen bei der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) und dort zugänglich über das Menü „Leitlinien nach Fächern“ und dann das Fachgebiet „Urologie“.

Autor: Dr. med. Hubert E. Weiß, 20.12.2004

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Benignes Prostatasyndrom (BPS, gutartige Prostatavergrößerung)

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