Kontraindikation
Gegenanzeige. Sachverhalt, der die Anwendung eines Verfahrens oder Heilmittels zur Untersuchung oder Behandlung verbietet, obwohl dieses an sich angezeigt (indiziert, s. Indikation) ist.
Zum Sprachgebrauch: Man sagt, ein Sachverhalt (z.B. Krankheit, Alter, Schwangerschaft) ist eine Kontraindikation für ein Verfahren (Heilmittel) bzw. ein Verfahren (Heilmittel) ist bei einem Sachverhalt kontraindiziert.
Bei Kontraindikationen unterscheidet man:
Absolute Kontraindikation: Zwingende Gegenanzeige. Die Anwendung verbietet sich in jedem Fall.
Relative Kontraindikation: Keine zwingende Gegenanzeige. Die Anwendung verbietet sich, wenn das Risiko der Anwendung höher ist als das Risiko bei Unterlassen der Anwendung.
Autor: Dr. med. Hubert E. Weiß, 21.12.2006
