Dank Rehabilitation gestärkt zurück in den Alltag

Eine Krebserkrankung ist immer ein einschneidendes Erlebnis in Leben eines Betroffenen. Dabei kann es nicht nur zu körperlichen, sondern auch zu seelischen Beeinträchtigungen und zu Folgen für den privaten, sozialen und beruflichen Alltag kommen. Umso empfehlenswerter ist es für Patienten, nach der Therapie die Angebote und die damit verbundenen Vorteile einer Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.

Nach einer absolvierten Krebsbehandlung ist es meistens nicht möglich, ohne weiteres in den gewohnten Alltag zurückzukehren. Ursache dafür sind vor allem sowohl physische als auch psychische Folgen der Erkrankung und der damit zusammenhängenden Therapien. Im Fall von Prostatakrebs können dies nach einer Operation (radikale Prostatektomie, RPE) unter anderem

  • Impotenz,
  • Harninkontinenz,
  • eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit,
  • ein Erschöpfungssyndrom (Fatigue),
  • Schlafstörungen oder
  • Depressionen

sein.

Zwar können auch Patienten, die sich einer Strahlentherapie (Radiotherapie) unterzogen haben, unter seelischen Problemen leiden, die Symptome Impotenz und Inkontinenz treten meistens jedoch zunächst nicht auf. Als Spätfolge der Therapie können sie sich aber im Laufe der Jahre entwickeln, sodass dann auch eine entsprechende Rehabilitation nötig wird.

Unter Rehabilitation versteht man verschiedene Maßnahmen zur „Wiederherstellung“, die den Betroffenen dabei helfen sollen, diesen Einschränkungen entgegenzuwirken beziehungsweise ihnen vorzubeugen. Und so trotz Krankheit stabil und körperlich fit in den Alltag zurückzufinden und dort zurechtzukommen.

So gehören zu den Leistungen der medizinischen Reha ärztliche und pflegerische Behandlungen und Arzneimitteltherapien, psychosoziale Angebote zur Krankheitsverarbeitung und zum Abbau von Ängsten und Stress. Außerdem helfen Sport- und Physiotherapien beim Widererlangen der körperlichen Leistungsfähigkeit. Wichtig ist, dass Symptome und Probleme individuell therapiert werden – etwa durch ein spezielles Beckenbodentraining, wenn der Patient nach einer Prostataoperation unter Inkontinenz leidet.

Weitere Informationen zur spezifischen Rehabilitation beim Prostatakarzinom finden Sie in der Rubrik „Prostatakrebs“ im Abschnitt „Therapie bei Prostatakrebs“ (Unterpunkt „Rehabilitation“).

Welche Reha-Formen gibt es?

Je nach körperlicher Verfassung und persönlichen Wünschen gibt es verschiedene Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation. Viele Betroffene entscheiden sich, die Reha direkt im Anschluss an die Krebsbehandlung anzutreten. Das heißt, zwischen dem Abschluss der Therapie und der Anschlussheilbehandlung (AHB) liegen meist nur wenige Tage und der Patient begibt sich direkt in die Reha-Behandlung. In der Regel dauert diese drei Wochen, sie kann bei Notwendigkeit aber auch verlängert werden. Zudem kann die Rehabilitation – sollte sie nicht zeitnah nach Therapieende möglich sein – auch noch innerhalb eines Jahres erfolgen.

Neben der stationären Reha, bei der die Patienten in einer auf ihr Krankheitsbild spezialisierten Klinik rund um die Uhr betreut werden und alle Angebot vor Ort nutzen können, gibt es auch teilstätionäre sowie ambulante Rehabilitationsmöglichkeiten. Bei der teilstationären Reha sind die Patienten unter der Woche tagsüber in der Klinik, können diese aber abends und am Wochenende verlassen. Vorausgesetzt sie sind körperlich dazu in der Lage, bietet sich dies für Patienten an, die in Kliniknähe wohnen.

Bei den ambulanten Maßnahmen handelt es sich um Physio-, Ergo- und Psychotherapien oder Ernährungsberatungen, die von Einrichtungen am Wohnort des Patienten angeboten und durchgeführt werden. Geeignet ist dies für Patienten, die zu Hause bleiben möchten oder keine passende Reha-Klinik in der Nähe haben.

Nicht nur medizinische Hilfe

Auch wenn die Rehabilitation der körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen an erste Stelle steht, ist auch die Rückkehr in den sozialen und beruflichen Alltag ein wichtiger Aspekt der Krankheitsbewältigung.
Ob und in welchem Maß soziale Rehabilitation zur Teilnahme am gewohnten Leben nötig sein kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Sollte dabei festgestellt werden, dass der Betroffene für alltägliche Aufgaben Hilfe benötigt, können geeignete Maßnahmen, wie Pflege- oder Haushaltshilfen, in Betracht gezogen werden.
Zur beruflichen Reha gehören Schritte, die dem Patienten eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglichen oder erleichtern sollen. Dabei kann es sich zum einen um eine stufen-, also stunden- oder tageweise Wiedereingliederung handeln, aber auch um Anpassungen des Arbeitsplatzes an körperliche Einschränkungen oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung. All dies sollte individuell mit dem Arbeitgeber und zuständigen Fachleuten besprochen werden.

An wen kann ich mich wenden?

Erster Ansprechpartner für Fragen rund um den stationären Reha-Aufenthalt direkt im Anschluss an eine Krebstherapie ist der Kliniksozialdienst des behandelnden Krankenhauses. Gemeinsam mit den zuständigen Ärzten bespricht dieser Dienst, welche Maßnahmen ratsam und möglich sind. Zudem klären die Sozialarbeiter terminliche Fragen, das heißt, wann die Reha begonnen werden kann, und helfen bei der Antragsstellung. Auch bei den oben genannten eventuell nötigen Schritten zur Rückkehr in den privaten und beruflichen Alltag können sie behilflich sein.

Zusätzliche mögliche Kontakte siehe unter „weitere Informationen“.

Wer übernimmt die Kosten?

Welche Institution die Rehabilitation bezahlt, hängt davon ab, welche Maßnahmen notwendig sind und welchen Versicherungsstatus der Patient hat. Wenn ein ärztliche Gutachten, ein aktueller Befund- oder ein Krankenhausbericht vorliegen, werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung übernommen. Ist es vertraglich festgelegt, übernehmen auch private Krankenkassen die Reha für ihre Patienten. Generell gilt: Der Patient muss sich nicht selbst um die Kostenübernahme kümmern, die verschiedenen Träger klären die Zuständigkeit und leiten den Antrag entsprechend weiter. Man sollte lediglich mit seiner Krankenkasse klären, ob man einen Eigenanteil übernehmen muss oder ob man davon befreit ist.

Wichtig zu wissen ist, dass Krebspatienten einen rechtlichen Anspruch auf die Unterstützung beim Gesundwerden, also auch auf Reha-Maßnahmen haben. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch festgelegt. Für privat Versicherte gelten vergleichbare Regelungen.

Weitere Artikel die Sie interessieren könnten: