IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Individuelle Gesundheitsleistungen sind ärztliche Leistungen, die nicht vom einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), also von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.

Der Arzt kann solche Zusatzleistungen seinem gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten. Dabei muss er mit dem Patienten einen Vertrag schließen und nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnen.

Ein Beispiel für IGeL in der Urologie ist die Bestimmung des PSA im Rahmen der Prostatakrebsvorsorge.

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